Kündigst du nach Abschluss des Vertrages durch diverse Gründe (ausgeschlossen sind: Einwirkung von außen, höhere Gewalt oder Krankheit) wird die Zahlung nicht vollständig zurückerstattet. Bei vollständiger Bezahlung, wird bei Termin absage 50% des Honorars einbehalten. Der Restliche Betrag wird selbstverständlich zurückerstattet. Sollte einer der ausgeschlossenen Punkte in Kraft treten, wird das Shooting zum beiderseitigen nächstmöglichen Termin nachgeholt.